Caglar Özay
Traubenstr. 40
71106 Magstadt
Telefon: 0172 / 76 75 221
Mail: info[at]fussballcamp-charlie.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen Fussballcamp Charlie
Stand 10. Juni 2018
1. Geltungsbereich
Caglar Özay betreibt eine Fußballschule. Die Bezeichnung lautet „Fussballcamp Charlie“.
Für die Rechtsverhältnisse zwischen Caglar Özay und den Kindern und Jugendlichen, vertreten durch ihre Erziehungsberechtigten, im Hinblick auf die Fussballschule finden diese „AGB Fussballcamp Charlie“ Anwendung.
2. Vertragsabschluss
Ein Angebot auf Abschluss eines Teilnahmevertrages geht von den Teilnehmern aus, vertreten durch den oder die jeweiligen Erziehungsberechtigten. Hierbei sind die erforderlichen Angaben im Anmeldeformular zu tätigen. Das Angebot ist an Caglar Özay per Post an die Adresse: Traubenstraße 40, 71106 Magstadt zu übermitteln oder per Email: info@fussballcamp-charlie.de
3. Rücktritt, Krankheits- und Verletzungsfall
Der Teilnehmer kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt bedarf der Schriftform.
Fussballcamp
Bei Rücktritt innerhalb der letzten vier Wochen vor Beginn der gebuchten Veranstaltung sind 10 % des Teilnahmebeitrages inklusive Mehrwertsteuer zu zahlen.
Mit dem Rücktritt verliert der Teilnehmer das Recht, an der gebuchten Veranstaltung teilzunehmen.
Im Krankheits- oder Verletzungsfall erfolgt bei Nachweis durch ärztliches Attest eine Rückerstattung von bis zu 50 % des Teilnahmebeitrages.
4. Haftungsausschluss und Teilnahmebedingungen
Fussballcamp
- Allgemeiner Grundsatz: Die Teilnahme an den Sportkursen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Teilnehmer verpflichten sich, den Sicherheitsanweisungen der Trainer Folge zu leisten. Bei groben oder wiederholten Verstößen gegen die Anweisungen können Teilnehmer vom Kurs ausgeschlossen werden; ein Anspruch auf Rückerstattung der Gebühren besteht in diesem Fall nicht.
- Körper- und Gesundheitsschäden: Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen (z. B. der eingesetzten Trainer) beruhen.
- Sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden): Für sonstige Schäden haftet der Veranstalter unbeschränkt nur, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
- Ausschluss bei einfacher Fahrlässigkeit: Für sonstige Schäden, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung komplett ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für die Beschädigung oder den Verlust von mitgebrachter Kleidung, Sportausrüstung oder Wertgegenständen in den Umkleiden und Sportstätten.
- Gesundheitliche Eignung: Die Erziehungsberechtigten versichern mit der Anmeldung, dass der teilnehmende Schüler sportgesund und für die Teilnahme am gewählten Sportkurs geeignet ist. Chronische Erkrankungen, Allergien oder gesundheitliche Einschränkungen, die für das Training relevant sind, müssen dem Trainer vor Beginn des Kurses unaufgefordert mitgeteilt werden.
5. Preisanpassung
- Die Fußballschule ist berechtigt, die Kursgebühren anzupassen, wenn sich die für die Kalkulation relevanten Gesamtkosten (z. B. Platzmieten, Energiekosten, Trainerhonorare, Trainingsmaterial, Verwaltungsaufwand, Marketing) nach Vertragsschluss erhöhen oder ermäßigen.
- Eine Preiserhöhung wird erst wirksam, wenn die Fußballschule sie mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform (z. B. E-Mail) ankündigt.
- Der Kunde hat das Recht, den Vertrag innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang der Ankündigung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung außerordentlich zu kündigen. Übt der Kunde dieses Recht nicht aus, gilt seine Zustimmung zur Preiserhöhung als erteilt, sofern er in der Ankündigung ausdrücklich auf diese Folge hingewiesen wurde.
